Erfahrungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum EEG 2017. Gemäß § 97 EEG 2017 evaluiert die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz und muss dem Bundestag einen Erfahrungsbericht vorlegen.
Den Bericht können Sie hier herunterladen.