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EEG 2012 (Urfassung) und BiomasseV 2012 - Rechtsetzungsverfahren

Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012). Durch Art. 5 desselben Gesetzes wird weiterhin die BiomasseV zum 1. Januar 2012 geändert (BiomasseV 2012). Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Verlauf und Materialien des Gesetzgebungsverfahrens.

 

Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (vgl. BR-Drs. 392/11 (Beschluss), im Anhang). Das EEG 2012 konnte damit in der vom Bundestag beschlossenen Fassung (BT-Drs. 17/6071 in der durch BT-Drs. 17/6363 geänderten Fassung, s. Anhang, vgl. auch im Weiteren) in Kraft treten.

Der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatten dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen (vgl. BR-Drs. 392/1/11, s. Anhang).

Der Bundestag hatte am 30. Juni 2011 den Gesetzentwurf für ein EEG 2012 (BT-Drs. 17/6071, s. Anhang) in der vom Umweltausschuss des Bundestages geänderten Fassung (BT-Drs. 17/6363, s. Anhang) angenommen (vgl. den Gesetzesbeschluss des Bundestages, BR-Drs. 392/11, s. Anhang).

Die Bundesregierung war in einer am 22. Juni 2011 verfassten und nun veröffentlichten Gegenäußerung (Anlage 4 zu BT-Drs. 17/6247, s. Anhang) auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates eingegangen, die dieser in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Anlage 3 zu BT-Drs. 17/6247 bzw. inhaltsgleich BR-Drs. 341/11(B)) geäußert hatte.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 17. Juni 2011 den Gesetzentwurf zum EEG 2012 (BT-Drs. 17/6071, s. Anhang; inhaltsgleich zu BR-Drs. 341/11) diskutiert. Die vom Bundesrat beschlossene Stellungnahme (BR-Drs. 341/11(B)) zum Gesetzentwurf finden Sie im Anhang.

Am 8. Juni 2011 hatte vor dem Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien/Energiewende“ stattgefunden, in welcher auch der Gesetzentwurf für das EEG 2012 (BT-Drs. 17/6071, s. Anhang) diskutiert wurde. Die Dokumente der Anhörung finden Sie auch hier.

Die Fraktionen CDU/CSU und FDP hatten am 6. Juni 2011 ihren Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BT-Drs. 17/6071, s. Anhang) in den Bundestag eingebracht.

Die Bundeskabinett hatte ebenfalls am 6. Juni 2011 seinen Regierungsentwurf für das EEG 2012 (s. auch Anhang) verabschiedet.

Den Referentenentwurf des BMU, der am 19. Mai 2011 an betroffene Verbände versendet wurde, sowie einige der in der Verbändeanhörung eingereichten Stellungnahmen finden Sie hier.

   

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Fundstelle (Regierungsentwurf)

--

Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 17/6071; BT-Drs. 17/6363