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Beteiligte Institutionen

Die Clearingstelle EEG|KWKG unterhält einen intensiven fachlichen Austausch in juristischer, technischer und ökonomischer Hinsicht. Wir laden daher alle im Bereich der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung tätigen Vereine, Verbände und sonstigen Interessengruppen (kurz: Verbände) und öffentliche Stellen ein, sich bei uns akkreditieren bzw. registrieren zu lassen. Infolgedessen wird Ihre Institution an den nachfolgend aufgeführten Verfahren beteiligt und ist damit aktiver Teil des Diskussionsprozesses.

Registrierte
öffentliche Stellen
Akkreditierte
Verbände
Empfehlungsverfahren Empfehlungsverfahren
Hinweisverfahren Hinweisverfahren
Stellungnahmeverfahren
mit grundsätzlicher Bedeutung
Stellungnahmeverfahren
mit grundsätzlicher Bedeutung
  Votumsverfahren
mit grundsätzlicher Bedeutung

 

  • Im Empfehlungsverfahren (§ 5 Abs. 2, §§ 22–25 VerfO) entsenden die Bundesverbände der Netzbetreiber und Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. sowie der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) bei einem EEG-bezogenen Verfahren bzw. der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) bei einem KWKG-bezogenen Verfahren, jeweils eine Beisitzerin bzw. einen Beisitzer. Darüber hinaus erhalten alle bei der Clearingstelle EEG|KWKG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, ihre Fach- und Sachkompetenz durch schriftliche Stellungnahmen bzw. durch mündliche Vorträge im Rahmen von öffentlichen Anhörungen in den Beratungsprozess einzubringen.
     
  • Im Hinweisverfahren (§ 5 Abs. 2, §§ 25a–25c VerfO) bittet die Clearingstelle EEG|KWKG diejenigen akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen um schriftliche Stellungnahme, die vom jeweiligen Sachzusammenhang her von der verfahrensgegenständlichen Anwendungs- oder Auslegungsfrage betroffen sind.
     
  • Im Stellungnahmeverfahren (§ 5 Abs. 3, §§ 29a und b VerfO) erhalten die jeweils betroffenen akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Voraussetzung hierfür ist, das die Clearingstelle EEG|KWKG die grundsätzliche Bedeutung der Sache festgestellt hat.
     
  • Stellt die Clearingstelle EEG|KWKG im Rahmen von Votumsverfahren (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, §§ 26–29 VerfO) die grundsätzliche Bedeutung der Sache fest, können die Parteien je eine der in Anhang A der VerfO der Clearingstelle EEG|KWKG genannten Interessengruppen auswählen, die eine schriftliche Stellungnahme zur Streitigkeit abgeben soll (§ 26 Abs. 2 VerfO). Die Clearingstelle EEG|KWKG entscheidet dann in der kleinen Kammerbesetzung. Für akkreditierte Verbände besteht jedoch keine Pflicht zur Abgabe einer Stellungnahme.

Musterschreiben mit der Bitte um Akkreditierung bzw. Registrierung stellen wir für Sie unter Downloads in der Kategorie „Formulare“ bereit.

Eine Liste der bei der Clearingstelle EEG|KWKG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen finden Sie im „Anhang zur VerfO“ unter Downloads in der Kategorie „Arbeitsordnungen“.

Weitere Informationen über unsere Verfahren geben wir Ihnen unter dem Menüpunkt „Unsere Angebote“ im Überblick.