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Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2026

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2025 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2026 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2026 für Windenergie an Land auf 7,25 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 36b EEG 2023 5,65 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Urheber
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#63

Fundstelle