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Mit­tei­lung Nr. 5 zum Be­schluss BK6-22-300 - Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Beschlusses BK6-22-300 Netzbetreiber verpflichtet, nach dem Stand der Technik bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu entwickeln. Für die Tenorziffern 2a, 2b, 2c liegen nun  die finalen Empfehlungen des VDE/FNN vor:

Die Empfehlungen entstanden unter Beteiligung relevanter Marktakteure. Da während der Konsultation deutlich wurde, dass sich weite Teile der Branche einen Mindeststandard wünschen, der eine einheitliche, einfache Anbindung der zu steuernden Einrichtungen ermöglicht, beschreibt die Empfehlung detaillierte Anforderungen an die Schnittstelle EEBUS.

Die BK6 stellt in ihrer Mitteilung klar, das einige Inhalte der VDE/FNN-Empfehlungen über den Regelungsbereich des Beschlusses hinausgehen – etwa zur Steuerung von Erzeugungsanlagen oder marktlichen Maßnahmen – und daher nicht Teil der offiziellen Empfehlung sind. Sie empfiehlt den Marktteilnehmern daher lediglich, die VDE/FNN-Empfehlungen im Rahmen des Beschlusses angemessen zu berücksichtigen.

Datum
Gesetzesbezug
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