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Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments im Jahr 2025

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2025 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 38e EEG 2023 8,82 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#38

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