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Festlegung des Höchstwerts für die Innovationsausschreibungen 2025

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2025 für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung auf 9,00 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 10 InnAusV 7,28 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#37

Fundstelle