Diese Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll Netzbetreibern, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorweisen, entlasten und die entsprechenden Kosten verteilen. Zur Erreichung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit bei der Bildung der Netzentgelte soll eine Methodik zur Ermittlung der sog. Mehrkosten aus der Integration von erneuerbarer Energien festgelegt werden, die den Betroffenen im relativen Vergleich zu anderen Netzbetreibern entstehen. Diese Mehrkosten sind von allen Netznutzern im gesamten Bundesgebiet zu tragen. Nachfolgend werden die Eckpunkte der beabsichtigten Festlegung dargestellt.