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Festlegungsverfahren zur Fortentwicklung des sog. „Redispatch 2.0“

Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Elektrizitätsnetzbetreiber verpflichtet, Redispatch-Maßnahmen einschließlich der Abregelung von Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, bilanziell auszugleichen. Dazu hat die Beschlusskammer 6 drei Festlegungen zum sog. "Redispatch 2.0" veröffentlicht: 

Da eine flächendeckende Einführung des gezielten bilanziellen Ausgleichs auf Verteilernetzebene derzeit nicht absehbar ist, erwägt die Bundesnetzagentur, das Modell des bilanziellen Ausgleichs in den Verteilernetzen zu überarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungsverfahren BK6-23-241 - Weiterentwicklung von Redispatch 2.0 - eingeleitet und zunächst ein Sachverständigengutachten beauftragt (siehe Anhang). In dem Sachverständigengutachten soll geklärt werden, welche Umstände die Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs und ggf. die Umsetzung relevanter Prozesse für Redispatch 2.0 in den Verteilernetzen behindern. Danach sollen Eckpunkte für eine Anpassung der bestehenden Regelungen zum bilanziellen Ausgleich in den Verteilernetzen öffentlich konsultiert werden.

Am 26. September 2024 wurden die Eckpunkte (siehe Anhang) zur Konsultation gestellt, Stellungnahmen hierzu wurden bis zum 4. November 2024 entgegengenommen. 

Nach Auswertung der Stellungnahmen zu den Eckpunkten hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 11. April 2025 einen konkreten Regelungsentwurf zur Fortentwicklung des sog. „Redispatch 2.0“ zur Konsultation gestellt. 

Die Konsultation besteht aus:

  • dem Entwurf des Festlegungstenors (Anlage 1),
  • der Anlage "Bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BilAReM)" (Anlage 2) sowie
  • der Anlage zur Bestimmung des Korrekturfaktors bei Windenergieanlagen (Anlage 3).

Konsultationsbeiträge können bis zum 13. Juni 2025 abgegeben werden.

 

Datum
Aktenzeichen

BK6-23-241

Gesetzesbezug
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