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Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 24. Februar 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

Nach dem EEG können bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowohl für die Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen Gebote abgegeben werden. Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote, mit dem Ziel der Anpassung an die gestiegenen Gestehungskosten, für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Biogasanlagen auf 19,83 ct/kWh festgelegt.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#10

Fundstelle