Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).
Die Herstellung der „Betriebsbereichtschaft“ erfordere mindestens, dass die in der Festlegung vom 06.11.2020 (BK6-20-059) genannten Kommunikationsprozesse fehlerfrei durchgeführt werden können. Dafür solle zuvor ein erfolgreicher operativer Test zum Redispatch unter Einbeziehung aller Schnittstellen zwischen vorgelagertem Netzbetreiber, Verteilnetzbetreiber, relevanten nachgelagerten Netzbetreibern und Einsatzverantwortlichen durchgeführt werden. Über den operativen Test erfolge der Nachweis der Betriebsbereitschaft im Sinne der BDEW-Übergangslösung.
Der Beginn des bilanziellen Ausgleichs sei gemäß den Zielprozessen zum frühestmöglichen Zeitpunkt - spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Mai 2022 - durchzuführen.
Die Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link.