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Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen - BK6-19-142

Die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 eingeleitet. Insbesondere kann die BNetzA Entscheidungen zur Verlängerung der Umsetzungsfrist treffen, wenn das Angebot am Markt derartiger technischer Einrichtungen unzureichend ist.

Die Pflicht zur Ausstattung für Windenergieanlagen an Land sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Windenergieanlagen auf See gilt ab dem 1. Juli 2020 sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.

Die zur Konsultation gestellten Eckpunkte und Fragen finden Sie im Anhang oder auf den Seiten der BNetzA. Stellungnahmen sind per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de zu richten. Die Frist zur Abgabe war der 29. Juli 2019.

Datum
Aktenzeichen

BK6-19-142

Fundstelle
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BK6-19-142 - Beschluss pdf 177 kB
BK6-19-142 Konsultationsdokument pdf 132 kB