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Beschluss zur Erhebung von Blindstromentgelten

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik  (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten. Nur bei Überschreitung des sich daraus ergebenden Grenzwertes sei die Erhebung einer finanziellen Kompensation oder alternativ die Verpflichtung zur Errichtung einer Blindleistungskompensationsanlage zulässig.

Datum
Aktenzeichen

BK6-13-047

Gesetzesbezug