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Festlegungsverfahren zum Bilanzkreis nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz - BK6-08-226

EEG: 

Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst. 

Die hierin festgelegten Vorgaben für den Übertragungsnetzbetreiber zur Bewirtschaftung, Handel und zum Ausgleich des EEG-Bilanzkreises waren ab dem 1. August 2009 umzusetzen. Sie wurden erstellt, um die bis dahin unterschiedlichen Handhabungen der Übertragungsnetzbetreiber zu vereinheitlichen und ein möglichst transparentes, diskriminierungsfreies, marktorientiertes und effizientes Verfahren der Beschaffung der Ausgleichsleistung bzw. -energie zur Herstellung des EEG-Bandes zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

 

Datum
Aktenzeichen

BK6-08-226