Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug.
Auslöser für das Festlegungsverfahren war insbesondere die Einführung des Offshore-Netzentwicklungsplans mit Inkrafttreten der §§ 17a bis j EnWG zum 28. Dezember 2012.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.