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Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) - BK6-13-200

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen. 

Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.  

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-13-200