Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.
Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:
- GPKE (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 1
- WiM (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 2
- MPES (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 3
- MABiS (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 4
Diese sind (großteils) ab dem 1. Dezember 2019 anzuwenden.
Ergänzend enthalten die Anlagen dieses Beschlusses
- Regelungen zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien - Anlage 5
- Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess - Anlage 6.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.