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Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) - BK6-18-032

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.

Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:

  • GPKE (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 1
  • WiM (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 2
  • MPES (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 3
  • MABiS (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität) - Anlage 4

Diese sind (großteils) ab dem 1. Dezember 2019 anzuwenden. 

Ergänzend enthalten die Anlagen dieses Beschlusses

  •  Regelungen zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien - Anlage 5
  •  Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess - Anlage 6. 

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-18-032