Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.
Die Festlegung regelt die Abwicklung und den Wechsel von Messstellenbetrieb und Messdienstleistung. Hierzu gehören:
- Wechselprozesse im Messwesen - WiM (Anlage 1)
- die Änderung der Festlegung BK6-06-009 - GPKE (Anlage 2)
- ein Messstellenrahmenvertrag (Anlage 3)
- und ein Messrahmenvertrag (Anlage 4).
Der Beschluss wurde zuletzt am 24. Oktober 2024 durch den Beschluss BK6-24-174 geändert (zuvor durch die Beschlüsse BK6-11-150; BK6-16-200; BK6-17-042; BK6-18-032; BK6-19-218; BK6-20-160, BK6-22-128 und BK6-22-024).
Am 11. November 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags und zur Festlegung eines Messstellenvertrags und des Formblattes für die Datenkommunikation mit einem Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten gemäß § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eröffnet. Konsultationsbeiträge konnten bis zum 17. Januar 2025 abgegeben werden.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).