Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 11. Juli 2006 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität den Beschluss BK6-06-009 veröffentlicht.
Die Festlegung regelt den Datenverkehr einschließlich der zu verwendenden Datenformate wie EDIFACT innerhalb von Geschäftsprozessen im Elektrizitätsmarkt. Hierzu gehört unter anderem auch die Übermittlung von Messwerten, die durch Messeinrichtungen erfasst werden.
Der Beschluss wurde zuletzt am 24. Oktober 2024 durch den Beschluss BK6-24-174 geändert (zuvor durch die Beschlüsse BK6-11-150; BK6-16-200; BK6-18-032; BK6-19-218; BK6-20-160 , BK6-22-128 und BK6-22-024).
Weitere Informationen sowie Unterlagen zum Beschluss finden Sie auf den Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).