Direkt zum Inhalt

Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten von Sekundärregelung und Minutenreserve - BK6-15-158, BK6-15-159

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23. November 2015 gemäß § 29 EnWG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StromNZV zwei Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Vergabe von Regelleistung, betreffend die Sekundärregelung (BK6-15-158) sowie für die Minutenreserve (BK6-15-159) eröffnet. 

Die gegenwärtig geltenden Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Regelenergiequalitäten Sekundärregelung und Minutenreserve sind seit einer Überarbeitung im Jahr 2011 in Kraft (BK6-10-098 vom 12. April 2011, BK6-10-099 vom 18. Oktober 2011). Zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität in den der Übertragungsnetzen aufgrund des zunehmenden Anteils an volatiler Einspeisung aus Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen im Energiesystem, beabsichtigt die BK6, die Ausschreibungsbedingungen für die Sekundärregelung und die Minutenreserve so anzupassen, dass weiteren Akteuren wie flexiblen Erzeugern (insbesondere auch Betreibern von Windenergieanlagen), in der Leistung steuerbaren Verbrauchern (bspw. Betreibern von Demand-Side-Management-Systemen), Betreibern von Speichern u. a. den Zugang zu den genannten Regelenergiemärkten zu erleichtern.

Insbesondere soll bei der Sekundärregelung der bisher wöchentliche Ausschreibungszeitraum auf Tagesauktionen umgestellt werden und bei der Minutenreserve von einer werktäglichen auf eine kalendertägliche Ausschreibung, da zukünftig ein sehr hoher und kurzfristiger Flexibilitätsbedarf bestehen würde. Auch für die Mindestangebotsmengen sieht die Beschlusskammer in ihrem Eckpunktepapier Ausnahmen für kleine Anbieter vor.

Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen bestehen aus derzeitiger Sicht der Beschlusskammer und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Weißbuchs »Ein Strommarkt für die Energiewende« des Bundeswirtschaftsministeriums in dem Eckpunktepapier (siehe Anhang), das auf den Seiten der BNetzA veröffentlicht wurde.  Die BK6 stellte diese Eckpunkte bis zum 12. Februar 2016 zur Konsultation.

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-15-158, BK6-15-159

Gesetzesbezug