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Festlegungsverfahren zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - BK6-14-110

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.

Dieses Verfahren richtet sich an alle Marktbeteiligten, die nach näherer Maßgabe der Anlagen zu dieser Festlegung (Anlage 1 bis 3, s. Anhang) an der Abwicklung der Prozesse zur Zuordnung einer Erzeugungsanlage zu aufnehmenden Lieferanten und zu Bilanzkreisen sowie an der Weitermeldung der für die EEG-Vermarktung erforderlichen Daten an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber beteiligt sind.

Die BK6 befasst sich in ihrem Beschluss BK6-14-110 schwerpunktmäßig mit den im Vergleich zur Altfestlegung (Beschluss BK6-12-153) ergangenen Änderungen.

Diese Änderungen betreffen u.a.:

  • die Bestimmung der EEG-Erzeugungsanlagen mit Direktvermarktungspflicht,
  • Rahmenbedingungen (z.B. eindeutige Zählpunktbezeichnung, Zuordnung von Neuanlagen, anteilige Vermarktung bei KWK-Anlagen),
  • Prozesse bezüglich Lieferbeginn und Lieferende (u.a. anteilige Direktvermarktung bei mehreren über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechneten Anlagen),
  • Umsetzungsfristen,
  • Übergangsweise Anwendung eines Meldeformulars,
  • Dauerhafte Anwendung eines Formulars für bestimmte Wechselvorgänge sowie
  • Weitergabe der Direktvermarktungsmeldungen an den ÜNB.

Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-14-110