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Die Uhr tickt - Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe

Die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) verlangt, dass ab 2010 Zertifikate die nachhaltige Klima- und Umweltbilanz derjenigen Pflanzenkraftstoffe belegen, die auf die nationale Biokraftstoffquote gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG angerechnet werden. Die Vorschriften der Biokraft-NachV laufen dabei weitgehend parallel zu denen der Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Der Beitrag beschreibt das Konzept der Nachhaltigkeitsnachweise, Umfang und Grenzen einiger Zertifizierungssysteme sowie die Hindernisse, die bei der Umsetzung der Zertifizierung auf europäischer und deutscher Ebene noch überwunden werden müssen und die Forderungen nach Übergangsfristen für die deutschen Verordnungen auslösen. Er nennt aber auch positive Effekte, die die künftige Zertifizierungspflicht schon im vorhinein ausgelöst hat.

Datum
Autor(en)
Karsten Wiedemann
Gesetzesbezug
Fundstelle
neue energie 12/2009, 72-75