Das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (1. EEGÄG) geht auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien das EEG fortzuentwickeln ist. Der Beitrag behandelt zunächst den tatsächlichen und politischen Hintergrund des 1. EEGÄG, die inhaltlichen Neuerungen und ihre Umsetzung in der Praxis. Anschließend geht er auf die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht ein. Abschließend wird abgeschätzt, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien hat und ein Ausblick auf die künftige Fortentwicklung des EEG versucht.