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Besteht ein Anspruch auf Vergütung für Biomethan, das im Ausland ins Erdgasnetz eingespeist wurde?

Nein.

 

Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas

 „an anderer Stelle im Bundesgebiet

in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.

Gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2017 umfasst das Bundesgebiet nach EEG 2017 nur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.

 

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