Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.