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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und ersten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juni 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der ersten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen bekannt gegeben.


Bei der Ausschreibung für KWK-Anlagen wurden insgesamt 14 Gebote mit einem Gebotsumfang von 91 Megawatt (MW) bezuschlagt. Dabei liegt der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,31 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 2,99 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 5,20 ct/kWh. Bei dem Zuschlagswert handelt es sich um einen individuell gebotenen Wert (Gebotspreisverfahren). Eingereicht wurden 15 Gebote mit einem Volumen von 96 Megawatt. Ein Gebot wurde wegen Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen ausgeschlossen.


Bei der Ausschreibung für innovative KWK-Anlagen wurden fünf Gebote mit einem Umfang von insgesamt 21 MW bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 10,27 ct/kWh, der niedrigste bei 8,47 ct/kWh und der höchste bei 10,94 ct/kWh. Insgesamt wurden sieben Gebote eingereicht, von denen zwei wegen Ungültigkeit ausgeschlossen werden mussten. 


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BNetzA.

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