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Entfällt der Anspruch auf den KWK-Bonus dauerhaft, wenn die Negativliste nur kurzzeitig erfüllt ist?

Nein. Der Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß Anlage 3 EEG 2009 entfällt nicht endgültig, sondern nur für die Zeiträume, in denen die Wärmenutzung die Negativliste der Anlage 3 Nr. IV EEG 2009 erfüllt. Näheres können Sie in dem Votum 2013/34 der Clearingstelle EEG nachlesen.

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