In diesem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität nach dem EnWG. Hierbei erläutern Sie einige Einzelmaßnahmen (marktbezogene und Notfallmaßnahmen), zu denen die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber aufgrund der Regelungen der §§ 13, 14 EnWG berechtigt sind. In diesem Zusammenhang stellen sie auch den Einspeisevorrang von EEG- und KWK-Anlagen dar.