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Gesetzesbezug:
- AnlRegV
- EEG 2012 § 3
- EEG 2012 §§ 5, 7, 13
- EEG 2012 § 6 Abs. 1 bis 3
- EEG 2012 § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1
- EEG 2012 §§ 16, 18, 21
- EEG 2012 § 17 Abs. 2 und 3, Anl. 4
- EEG 2014 §§ 8, 10, 16
- EEG 2014 §§ 24, 25 Abs. 1, 2 Nr. 2 bis 6
- EEG 2017 §§ 8, 10, 16
- EEG 2017 § 52 Abs. 1
- EEG 2017 § 52 Abs. 2
- EEG 2017 § 52 Abs. 3
- EEG 2017 § 52 Abs. 4
Das EEG steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) nicht entgegen. Die Betreiberinnen und Betreiber von solchen Anlagen sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, allgemeine Anforderungen einzuhalten, die das EEG an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien stellt:
- Die Anlagen sind mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann oder mit der am Netzverknüpfungspunkt die Einspeiseleistung auf 70% der installierten Leistung begrenzt werden kann; wird keine technische Einrichtung eingebaut, so reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß den jeweils anzuwendenden Regelungen des EEG.
- Die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind einzuhalten, insbesondere ist die technische Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- Der Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und der Betrieb der notwendigen Messeinrichtungen einschließlich der Messung sind vom Netzbetreiber oder von einem fachkundigen Dritten vornehmen zu lassen.
- Die Anlage ist an das Anlagenregister (Markstammdatenregister) der Bundesnetzagentur zu melden; andernfalls verringert sich der Vergütungsanspruch gemäß den jeweils anzuwendenden Regelungen des EEG.
Die Zulässigkeit nach anderen Gesetzen und technischen Regelwerken fällt nicht in die Zuständigkeit der Clearingstelle EEG|KWKG. Hierzu hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (VDE|DKE) Ende Oktober 2017 ein Verfahren zur Änderung der technischen Regel VDE DKE 0100-551-1 abgeschlossen und die Veröffentlichung einer Nationalen Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1), die auch in die europäische und internationale Normung eingebracht werden soll, angekündigt. Im Mai 2018 wurde die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 veröffentlicht. Der nächste Schritt wird die Fertigstellung der Produktnorm sein, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Solarmodule festzulegen.