Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und NAV innovative Preismodelle zu gestalten. Dabei gehen die Autoren im Allgemeinen auf sog. Smart Grids und Smart Meter und im Besonderen auf die Vorgaben des § 40 Abs. 3 EnWG 2011, auf individuelle Nutzungsentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV und außerdem auf Baukostenzuschüsse aus § 11 NAV ein.