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Ist der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Zünd- und Stützfeuerung bei Deponiegasanlagen mit dem Ausschließlichkeitsprinzip im EEG 2004 vereinbar?

Ja, aber nur soweit der Einsatz der fossilen Zünd- und Stützfeuerung notwendig ist, um die Verstromung des Deponiegases sicherzustellen.

Der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Zünd- und Stützfeuerung bei der Verstromung von Deponiegas muss technisch und wirtschaftlich erforderlich sein. Erst dann ist der Einsatz der fossilen Brennstoffe für die Zünd- und Stützfeuerung als notwendig zu erachten. Eine notwendige fossile Zünd- und Stützfeuerung steht dem Vergütungsanspruch aus § 7 in Verbindung mit § 5 EEG 2004 nicht entgegen. Näheres können Sie im Votum 2008/57 nachlesen.

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