Der Beitrag widmet sich der Frage, wann ein Netzausbau zur Ermöglichung des Anschlusses einer EEG-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
Dabei geht der Autor auf die in der Gesetzesbegründung zum EEG 2004 genannte 25%-Formel (Verhältnis der Netzausbaukosten zu den Errichtungskosten der Stromerzeugungsanlage) und deren Anwendung ein und wertet das Votum 2008/14 der Clearingstelle EEG aus, welches u.a. die 25%-Formel auch als 12,5%-Formel (Verhältnis der Netzausbaukosten zur erwartbaren kumulierten Vergütung für im Vergütungszeitraum eingespeisten Strom) prüft.
Der Autor gibt zudem Hinweise zu Verhandlungspraxis und Beweislast im Zusammenhang mit dem Netzausbau.