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Was ist Trockenfermentation?

Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt. Der Clearingstelle EEG ist kein Fall bekannt, in dem es zu Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern gekommen ist, wenn die Vorgaben aus der Auslegungshilfe umgesetzt wurden. Die Clearingstelle EEG empfiehlt daher Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, die Auslegungshilfe einzuhalten.

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