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Gebäude oder nicht?

Der Beitrag untersucht insbesondere die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 und 3 EEG 2004 sowie des § 33 EEG 2009 für die Vergütung von PV-Anlagen an oder auf Gebäuden. Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob auch PV-Anlagen, die i.S.v. § 11 Abs. 2 EEG 2004 an oder auf Gebäuden angebracht sind, i.S.d. § 11 Abs. 3 EEG 2004 „vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet“ worden sein müssen, verneint der Autor unter Hinweis auf die entsprechenden, nun getrennten Vorschriften des EEG 2009 (§ 32 für sog. Gebäude- und § 33 für sog. Freiflächenanlagen), die diese Voraussetzung nur noch für sog. Freiflächenanlagen verlangten; der Autor hält daher das Votum 2007/4 der Clearingstelle EEG zum EEG 2004 für überholt. Auch sei es im Rahmen der Systematik und Ziele von EEG 2004 und EEG 2009 folgerichtig, im Rahmen der Vergütung nur bauliche Anlagen, die kein Gebäude sind, an ihrem vorrangigen Errichtungszweck zu messen. Gebäude sollten hingegen nur an ihrem Nutzungszweck gemessen werden. Weiterhin vergleicht der Autor den Gebäudebegriff des § 11 Abs. 2 EEG 2004 mit dem des § 33 EEG 2009, welcher im EEG 2009 durch die Änderung von „geeignet oder bestimmt“ zu „vorrangig dazu bestimmt“, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sache zu dienen, enger geworden sei. Bei der Prüfung, welcher dieser vom Autor als Nutzungszwecke angesehenen Bestimmungen der Vorrang zu geben sei, könne keine rein ökonomische Betrachtung angelegt werden. Hierin sei den im Votum 2007/4 der Clearingstelle EEG aufgestellten Grundsätzen zum vorrangigen Errichtungszweck von baulichen Anlagen und Gebäuden beizupflichten. Insbesondere könne der vorrangige Nutzungszweck nicht anhand eines Vergleiches der Kosten der Gebäudeerrichtung mit den Erlösen aus der Solarstromerzeugung bestimmt werden und sei nur dann zu verneinen, wenn das Gebäude in seiner wesentlichen Gestaltung nur errichtet worden sei, um eine Einspeisevergütung zu erzielen.
Datum
Autor(en)
Michael Herrmann
Fundstelle
Erneuerbare Energien 11/2010, 94-101