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Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 3. Dezember 2025 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Dezember 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Dezember 2025 als erfolgt gilt.

In der Ausschreibungsrunde wurden insgesamt 140 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 Megawatt abgegeben. Davon wurden 19 Gebote mit einem Umfang von 29 MW ausgeschlossen. Insgesamt wurden 121 Gebote mit einem Gebotsumfang von 281 Megawatt zum Zuschlagsverfahren zugelassen und konnten alle bezuschlagt werden. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 283 Megawatt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 9,66 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 10,40 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 8,28 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2025 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

erstellt am
Urheber
Bundesnetzagentur (BNetzA)