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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 3. Dezember 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Dezember 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Dezember 2025 als erfolgt gilt.

In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 Megawatt abgegeben. Insgesamt wurden 692 Gebote mit einem Gebotsumfang von 814 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin wurde stark erhöht und betrug 813 Megawatt.

Die meisten Zuschläge gingen an Standorte in Bayern, gefolgt von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die mit dem sog. Biomassepaket eingeführten Regelungen zur Anreizung einer flexiblen Fahrweise und zur vorrangigen Bezuschlagung von Biogasanlagen, die an Wärmeversorgungseinrichtungen angeschlossen sind, wurden bei dieser Ausschreibungsrunde zum ersten Mal angewendet. Diese Regelungen wurden von der Europäischen Kommission vor dem Gebotstermin beihilferechtlich genehmigt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,11 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 19,48 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 11,00 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

erstellt am
Urheber
Bundesnetzagentur (BNetzA)