Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
In der Ausschreibungsrunde wurden insgesamt 169 Gebote mit einer Gebotsmenge von 369 Megawatt abgegeben. Davon wurden 143 Gebote mit einem Gebotsumfang von 317 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 315 Megawatt und war damit um das 1,2-Fache überzeichnet.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 9,10 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 9,69 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,90 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2025 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.