Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 506 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.896 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 422 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 4.094 Megawatt bezuschlagen, sechs Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 4.094 Megawatt. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:
- Nordrhein-Westfalen mit 145 Zuschlägen und 1.266 Megawatt,
gefolgt von
- Niedersachsen mit 49 Zuschlägen und 475 Megawatt,
- Brandenburg mit 43 Zuschlägen und 443 Megawatt und
- Sachsen-Anhalt mit 34 Zuschlägen und 334 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,00 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,13 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 5,62 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2025 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent festgelegt.
Weitere Informationen bezüglich der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.