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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.

In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 Megawatt abgegeben. 17 Gebote im Umfang von 31 Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 695 Gebote im Umfang von 591 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 283 Gebote mit einem Gebotsumfang von 234 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 234 Megawatt und war damit deutlich überzeichnet.

In der Gebotsrunde fand die Regelung für die Südregion keine Anwendung, wonach für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion bevorzugt bezuschlagt werden. Diese Regelung ist fortan durch das Solarpaket I bis Ende 2027 ausgesetzt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 17,33 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 17,93 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 12,92 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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