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Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für Windenergieanlagen an Land

Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 239 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.961 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 230 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 2.723 Megawatt bezuschlagen. Ein Gebot wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 2.709 Megawatt und war damit erstmals seit Februar 2022 überzeichnet. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen gem. § 28 Abs. 6 EEG 2023 reduziert, da eine Unterzeichnung drohte. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:

  • Nordrhein-Westfalen mit 84 Zuschlägen und 756 Megawatt,
  • Brandenburg mit 23 Zuschlägen und 385 Megawatt und
  • Schleswig-Holstein mit 24 Zuschlägen und 285 Megawatt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,33 ct/kWh. Der höchste Zuschlagswert liegt bei 7,35 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 5,73 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent festgelegt.   

Weitere Informationen bezüglich der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

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