Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.
In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 892 Gebote mit einer Gebotsmenge von 910 Megawatt abgegeben. Acht Gebote im Umfang von 15 Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 262 Gebote im Umfang von 274 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 270 Gebote mit einem Gebotsumfang von 288 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 287,852 Megawatt. Bei der Ausschreibung kam es zu einer dreifachen Überzeichnung. Es wurden fast doppelt so viele Gebote abgegeben wie in der Vorrunde.
In der Gebotsrunde fanden die Regelungen für die Südregion Anwendung, wonach für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion bevorzugt bezuschlagt werden.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,28 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,98 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 11,57 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.