Am 1. März 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023 und gilt damit am 8. März 2023 als erfolgt.
In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.502 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur konnte 119 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.441 Megawatt bezuschlagen, sieben Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Termin betrug 3.210 Megawatt. Damit ist die Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:
- Nordrhein-Westfalen mit 40 Zuschlägen und 387 Megawatt,
- Niedersachsen mit 16 Zuschlägen und 354 Megawatt.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,34 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,35 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,24 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh erhöht.
Weitere Informationen bezüglich der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für Windenergieanlagen an Land finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.