Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekannt gemacht. Das Ausschreibungsverfahren befasst sich mit Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 Kilowatt bis 20 Megawatt. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.
In der Biomethanausschreibung wurden insgesamt 21 Gebote mit einen Gebotsmenge von 148 Megawatt abgegeben. Alle 21 Gebote wurden bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 150 Megawatt und war damit leicht unterzeichnet. Bestandsanlagen durften an der Ausschreibung nicht teilnehmen. Bei dieser ersten Ausschreibungsrunde durften auch Projekte vor der jeweiligen Genehmigung und Projekte im Norden teilnehmen.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,98 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 16,88 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.