Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht.
Gebotstermin war der 1. August 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. August 2021, so dass die Bekanntgabe am 25. August 2021 als erfolgt gilt.
In der Innovationsausschreibung wurden insgesamt 23 Gebote mit einer Gebotsmenge von knapp 250 Megawatt abgegeben. Davon wurden 16 Gebote mit einem Gebotsumfang von 156 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 250 Megawatt und war damit leicht unterzeichnet.
Dabei hat sich im Vergleich die Anzahl der Gebote und das Gebotsvolumen halbiert, die ausschließlich aus Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern bestanden haben. Infolge der Unterzeichnung kam zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung zum Einsatz.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,55 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 5,48 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 3,99 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.