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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Juni 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Mai 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Juni 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Juni 2021 als erfolgt gilt.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 137 Gebote mit einen Gebotsmenge von 1.161,00 Megawatt abgegeben. Davon wurden 127 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.110,00 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 1.243,00 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen von 1.500 MW wurde durch die Bundesnetzagentur nach den gesetzlichen Vorgaben reduziert, da eine Unterzeichnung drohte. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:

  • Schleswig-Holstein mit 37 Zuschlägen und 295 Megawatt,
  • Niedersachsen mit 23 Zuschlägen und 263 Megawatt,
  • Brandenburg mit 14 Zuschlägen und 123 Megawatt und
  • Nordrhein-Westfalen mit 19 Zuschlägen und 122 Megawatt.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,91 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 6,00 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 5,68 ct/kWh. Damit erfolgte die erste Ausschreibung nach dem neuen EEG 2021 für Wind Onshore.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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