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Einleitung der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land sowie der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Für Windenergieanlagen an Land werden die Zuschlagswerte grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) – ist eine erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 700 Megawatt (MW) (davon im Netzausbaugebiet: 154.945 kW), der Höchstwert 6,20 ct/kWh.

Für Solaranlagen werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt vorerst 175 (MW), kann sich jedoch durch Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes noch ändern. Der Höchstwert beträgt 8,91 ct/kWh.

Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg können auch pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Hessen: Nach der hessischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Die entsprechende Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384) erlaubt, dass pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Im Saarland dürfen bis zum 31.12.2022 nach der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht. Da dies der erste Gebotstermin nach dem Erlass der Verordnung ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.

Weitere Informationen über die beiden Ausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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