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Einleitung der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. August 2018 die 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Oktober 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Oktober 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Für Windenergieanlagen an Land werden die Zuschlagswerte grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) – ist eine erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wegen des anteiligen Abzugs der Leistung der im letzten Jahr zugebauten Pilotwindenergieanlagen 670.161 kW (davon im Netzausbaugebiet: 311.271 kW), der Höchstwert 6,30 ct/kWh.

Für Solaranlagen werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Unter Berücksichtigung des Abzugs der Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen nach § 28 Absatz 2a EEG, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist, beträgt das Ausschreibungsvolumen in dieser Runde 182.479 kW, der Höchstwert liegt bei 8,75 ct/kWh

Zu diesem Gebotstermin sind auch Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im nachfolgenden Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg können pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 2018 wurde bisher ein Zuschlag mit 25.751 Kilowatt nach der Verordnung erteilt. Daher können noch 74.247 MW im Jahr 2018 in dieser Kategorie bezuschlagt werden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen nicht abgegeben werden, wenn die Flächen in NATURA-2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen belegen sind. 2018 wurden bereits 26 Zuschläge gemäß der Verordnung erteilt. Demnach können im Jahr 2018 noch 4 Gebote Zuschläge erhalten.

Weitere Informationen über die beiden Ausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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