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Einleitung der 1. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist das Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlage und eine entsprechende Meldung an das Anlagenregister der BNetzA bis drei Wochen vor dem Gebotstermin (10. April 2017).

Gebotstermin ist der 1. Mai 2017. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 2. Mai 2017 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 800 MW, der Höchstwert 7,00 ct/kWh. Gebote, die sich auf Anlagen mit einem Standort im Netzausbaugebiet befinden, werden nur berücksichtigt, bis die Grenze von 258 MW erreicht wird.

Bürgerenergiegesellschaften können sich bereits vor der Erteilung einer Genehmigung um die Förderung bewerben, erhalten den Zuschlagswert im Einheitspreisverfahren und haben eine längere Errichtungsfrist.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

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