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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 1/2025

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2023/14-VIII vor. Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob der von der Netzbetreiberin zugewiesene Netzverknüpfungspunkt den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 8 Abs. 1 EEG 2021 entspricht und ob die Netzbetreiberin ihr „Letztzuweisungsrecht“ gemäß § 8 Abs. 3 EEG 2021 korrekt ausgeübt hat. Zudem wurde geklärt, ob die Netzbetreiberin gegen ihre Informationspflichten nach § 8 Abs. 6 EEG 2021 verstoßen hat.

Weiterhin besprechen sie den Schiedsspruch 2023/6-IV, in dem die Clearingstelle zu klären hatte, ob die vier mit Biomethan betriebenen Blockheizkraftwerke der Schiedsklägerin eine (Gesamt-)Anlage im Sinne des EEG darstellen (Ergebnis: bejaht) und welches Inbetriebnahmejahr diese (Gesamt-)Anlage führt sowie wann der Vergütungszeitraum für die EEG-Vergütung endet.

Darüber hinaus wird über die Auslegungshilfe zu § 6 EEG 2023 berichtet, welche die Clearingstelle im Rahmen eines Runden Tisches mit den betroffenen Verbänden und Institutionen erarbeitet hat.

Autor(en)

Veronika Koch, Dr.Ing. Natalie Mutlak, Mandy Werle

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 1/2025, 49 - 50