Die Autor und die Autorin beleuchten die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen mit Agri-Photovoltaikanlagen und dessen aktuelle Beihilfefähigkeit durch den § 12 Absatz 3 Nr. 6 der Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (DirektZahlDurchV). Insbesondere gehen sie auf die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen für die Basisprämie und die daraus folgenden Auswirkungen auf eine Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche ein. Die aktuelle gesetzliche Regelung soll dabei europarechtswidrig und nicht für die Nutzung von PV-Anlagen in landwirtschaftlichen Flächen ausgelegt worden sein.